kaufvertrag |
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| KAUFVERTRAG Der Käufer: Name und Adresse: Telefon / Mobile: Mail: hat die nachfolgend beschriebene Maine Coon-Rassekatze der Coonstruck Maine Coon Zucht als Liebhaber-/Zuchtkatze gekauft. Name der Katze: Geboren am: Geschlecht: Stammbaum-Nr.: Farbbezeichnung: Name des Vaters: - Besitzer / Zucht: - Farbe des Vaters: Name der Mutter: - Besitzer / Zucht: Claudia Hämisegger, 4932 Lotzwil, Coonstruck Maine Coons www.coonstruck.ch - Farbe der Mutter: Kaufpreis: Überbringdatum: Mit der Übergabe von ....... werden folgende Papiere mitgegeben: Impfpass, Gesundheitszeugnis, Stammbaum, ANIS-Anmeldeformular, Kopien Untersuchungsergebnisse Elterntiere. Mit der Unterschrift erklärt sich der Käufer mit diesem Kaufvertrag und den umseitigen Verkaufsbedingungen einverstanden und erklärt, alle Positionen verstanden zu haben. Der Käufer: ............................................... Der Züchter: ................................................ VERKAUFSBEDINGUNGEN 1. Die Katze ist bei der Abgabe mindestens 12 Wochen alt. Sie ist entwöhnt und stubenrein. Das Tier ist gesund und frei von Flöhen, Ohrmilben und Würmern. Ein tierärztliches Gesundheitszeugnis wird mit der Katze abgegeben. Falls in gegenseitiger Verabredung kein Gesundheitszeugnis abgegeben wurde, ist das Tier innerhalb von 3 Werktagen dem Tierarzt des Käufers vorzustellen zum Zwecke einer gesundheitlichen Prüfung. Diese Kosten trägt der Züchter. Spätere Kosten gehen zu Lasten des Käufers. 2. Das Jungtier stammt von leukosefreien Elterntieren ab, ist mehrmals entwurmt und zweimal gegen Katzenseuche und -schnupfen geimpft sowie Leukose getestet. 3. Bei Reservation kann der Käufer innerhalb von fünf Tagen ab Vertragsabschlussdatum mittels eingeschriebenem Brief vom Kaufvertrag zurücktreten. Bei unmöglichem zusammenführen mit den bestehenden Tieren nimmt der Züchter das Tier innert 2 Wochen nach Übergabe retour, ausser es bestehen in der Zwischenzeit Krankheiten, die für den Bestand des Züchters eine Gefahr darstellen (Kotprobe, Hautprobe etc.). 4. Ein Liebhabertier muss bis 7 Monate kastriert werden (nur bei Katern mit Hodenhochstand, ansonsten Frühkastration durch den Züchter). Der Original-Stammbaum wird sofort nach Erhalt der Kastrationsbestätigung eines Tierarztes übergeben. Bei Frühkastration wird der Stammbaum mit der Katze mitgegeben. Der Stammbaum eines Zuchttieres wird bei Übergabe des Tieres mitgegeben . 5. Bei Ausbruch von versteckten Krankheiten (wie Seuche etc.) innerhalb von fünf Tagen nach Übernahme des Tieres ist der Züchter verpflichtet, das Tier zurückzunehmen und den gesamten Kaufpreis zurückzuzahlen. Der Käufer muss ein tierärztliches Attest vorlegen. 6. Der Käufer übernimmt die Katze wie gesehen. Der Züchter übernimmt keine Gewähr für Entwicklung, zukünftige Zuchttauglichkeit oder Ausstellungserfolge. 7. Der Käufer verpflichtet sich, die Katze artgerecht und nicht im Zwinger oder Käfig zu halten, in Menge und Güte angemessen zu füttern, sie einwandfrei zu pflegen, sie jederzeit tierärztlich zu versorgen und alle notwendigen Impfungen machen zu lassen und ihr soziale Kontakte wie auch genügend Beschäftigungs- sowie Kratz- und Klettermöglichkeiten zu bieten. 8. Die Katze darf nicht an vermutliche Tierhändler, eine Zoohandlung oder zum Zweck von Tierversuchen weiter verkauft werden. 9. Der Käufer hat den Züchter zu verständigen, falls er sich vom Tier trennen muss oder von einem Tierarzt oder sonstigen Personen eine Tötung verlangt oder befürwortet wird. Dies in jedem Fall VOR der Euthanasie! In diesem Fall kann der Züchter das Tier kostenlos in seinen Besitz zurücknehmen und über den weiteren Verlauf entscheiden. 10. Sollte der Käufer das Tier zu einem späteren Zeitpunkt verkaufen oder verschenken wollen, muss der Züchter benachrichtigt werden. Dieser hat in jedem Fall das Vorkaufsrecht und bezahlt einen Drittel des Kaufpreises. Verzichtet er darauf, müssen die Bestimmungen des vorliegenden Vertrages im neuen Kaufvertrag enthalten sein. Das Tier darf KEINESFALLS potent weitergegeben werden. Die Adresse des neuen Besitzers ist in jedem Fall bekanntzugeben, und jeder weitere Käufer ist verpflichtet, die neuen Besitzer-Daten dem ZÜCHTER bekanntzugeben. Dafür haftet der jeweilige vorherige Besitzer. 11. Der Käufer eines Zuchttieres erklärt sich einverstanden, das gekaufte Zuchttier nicht für Fremddeckungen ohne schriftliche Einwilligung des Züchters nach Einsicht des Stammbaumes des Verpaarungspartners einzusetzen. 12. Der Käufer eines Zuchttieres erklärt sich einverstanden, von dem gekauften Zuchttier keine Jungtiere zur Zucht ohne schriftliche Einwilligung des Züchters ins In- oder Ausland zu verkaufen. 13. Sollte ein Käufer (Liebhaber oder Züchter) gegen die Vertragsbestimmungen verstossen, verliert er ohne finanziellen Ersatz das Besitzrecht an dem Tier und dessen allfälligen Babies / Jungtieren. Der Züchter hat das Recht, das Tier und dessen Nachwuchs umgehend in seinen Besitz zu nehmen. Die Busse gem. Art. 14 dieses Vertrages wird zusätzlich erhoben. 14. Der Züchter hat das Recht, den künftigen Aufenthaltsort der Katze zu überprüfen und sich von der artgerechten Haltung zu überzeugen. Bei augenscheinlich schlechter Haltung hat der Züchter das Recht, sofort vor Ort einen Tierarzt oder eine Tierschutzorganisation herbeizurufen bzw. ein Gutachten vom Bezirkstierarzt anzufordern. Sollte dieser Befund eine schlechte Haltung bestätigen, muss der Käufer das Tier dem Züchter kostenlos zurückgeben und eine Busse von CHF 2'000.-- an eine noch zu bestimmende Tierschutz-Organisation entrichten. 15. Bei allfälligen Streitigkeiten aus diesem Vertrag gilt CH-4932 Lotzwil als Gerichtsstand. |